 1. Allgemeine Vertragsgrundlagen 1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafik-Design-Leistungen zwischen bea-creativdesign Mediengestaltung und Webdesign und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. 1.2. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn bea-creativdesign in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt. 1.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen bea-creativdesign und dem Auftraggeber zwecks Ausführung oder Abweichung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. 1.4. Das erste Kundengespräch ist kostenlos 1.5. Der Auftrag wird mit Eingang der Anzahlung und schriftlichem Auftrag begonnen. 2. Urheberrecht und Nutzungsrecht 2.1. Jeder an bea-creativdesign erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. 2.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit steht bea-creativdesign insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus § § 97 ff. UrhG zu. 2.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von bea-creativdesign weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt bea-creativdesign, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart. 2.4. bea-creativdesign überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. 2.5. bea-creativdesign hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt bea-creativdesign zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGB (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.
2.6. Vorschläge oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. 3. Vergütung 3.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug zu zahlen sind. 3.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. 3.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist bea-creativdesign berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. 3.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die bea-creativdesign für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 4. Fälligkeit der Vergütung 4.1.a. Soweit nicht anders Vereinbart sind 50 % der Vergütung bei Auftragsbeginn zu entrichten. 4.1.b. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb 8 Tagen zahlbar. 4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. 4.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von bea-creativdesign hohe finanzielle Vorleistungen, so sind an-gemessene vorher vereinbarte Abschlagszahlungen zu leisten. 4.4. Bei Zahlungsverzug kann bea-creativdesign Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltend-machung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. 5. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten 5.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet. 5.2. bea-creativdesign ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bea-creativdesign entsprechende Vollmacht zu erteilen. 5.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von bea-creativdesign abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, bea-creativdesign im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 5.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. 5.5. Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Die Kilometer-pauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer für Hin-und Rückfahrt. 6. Eigentumsvorbehalt 6.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. 6.2. Die Originale sind bea-creativdesign spätestens drei Monate nach Lieferung un-beschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wieder-herstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. 6.3. Gefahr und Kosten desTransports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. bea-creativdesign haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. 6.4. Die bea-creativdesign ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Mediengestalter dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Mediengestalters geändert werden. 7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster 7.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der bea-creativdesign Korrekturmuster vorzulegen. 7.2. Die Produktionsüberwachung durch die bea-creativdesign erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist bea-creativdesign berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. bea-creativdesign haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 7.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der bea-creativdesign zehn einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Der Mediengestalter ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. 8. Haftung und Gewährleistung 8.1. bea-creativdesign verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen Muster etc. sorgfältig zu be-handeln. 8.2 bea-creativdesign haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. 8.3. bea-creativdesign verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für seine Erfüllungsgehilfen nicht. 8.4. Sofern bea-creativdesign notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die je-weiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der bea-creativdesign. Die bea-creativdesign haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahr-lässigkeit. 8.5. Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. 8.6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der bea-creativdesign. 8.7. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die bea-creativdesign nicht. 8.9. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei bea-creativdesign geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. 9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen 9.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. bea-creativdesign behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. 9.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann bea-creativdesign eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. 9.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der bea-creativdesign übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber bea-creativdesign von allen Ersatz-ansprüchen Dritter frei. 10. Schlussbestimmungen 10.1. Erfüllungsort ist der Sitz der bea-creativdesign. 10.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. 10.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der bea-creativdesign, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. bea-creativdesign ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen. (Stand: 01.11.2005) Beate Klinger Mediendesignerin
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